Digitale Zuschaltung und digitale Wahlbeteiligung bei Landesmitgliederversammlungen zur Stärkung der Inklusion


Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen:

Der Landessprecher*innenrat wird beauftragt, die Möglichkeit zur digitalen Zuschaltung von Mitgliedern sowie zur digitalen Stimmabgabe bei künftigen Landesmitgliederversammlungen der Linksjugend [‘solid] Mecklenburg-Vorpommern einzurichten. Hierbei sollen bestehende digitale Tools aus dem Intranet genutzt werden.
Ziel ist es, allen Mitgliedern unabhängig von Wohnort, finanzieller Situation oder gesundheitlichen Einschränkungen die gleichberechtigte Partizipation an Versammlungen und Wahlen zu ermöglichen.

Zusammen für Gaza!- heraus zur bundesweiten Demonstration


Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen:

Der Landessprecher*innenrat wird beauftragt, die Demonstration „Zusammen für Gaza“  (am 27.09.25, 14:30 Uhr am Neptunbrunnen) und die Anreise zu dieser im bestmöglichen Rahmen zu fördern.

Das bedeutet:
– die Finanzierung der Anreisen mit dem ÖPNV
– die Bewerbung durch Social-Media Kanäle
– eine Rundmail an die Mitglieder

Einheitliche Einführung des Begriffs FLINTA* zur Förderung von Gleichstellung und Sichtbarkeit


Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen:
FLINTA* als eine einheitliche Vorgehensweise zur Benennung von Menschen, die durch  ihre Geschlechtsidentität von Unterdrückung und Diskriminierung betroffen sind, einzuführen.

Antrag zur Finanzordnung


Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen die Finanzordnung wie folgt zu ändern:

§1 Haushalt
 
(2) Die:Der Landesschatzmeister:in erarbeitet mit dem Landessprecherinnenrat (LSP:R) einen Landesfinanzplan (Haushaltsplan). Dieser sollte bis Ende September für das Folgejahr erstellt werden.
(3) Der LSP:R beschließt den Haushaltsplan und legt diesen dem Basisgruppenrat (BGR) zur Bestätigung vor. Das gleiche Verfahren gilt für Nachtragshaushalte.
(4) Sollte keine Einigung zwischen BGR und LSP:R erzielt werden können, muss der LSP:R  den Haushalt mit 2/3 Mehrheit beschließen. Dies sollte bis Ende Dezember für das Folgejahr geschehen.