Die Linksjugend[’solid] MV spricht sich für folgende Satzungsänderung der Linken MV aus:
Die Satzung wird im §9 um folgendes ergänzt:
„Landesparteitag -§ 9 Aufgaben des Landesparteitages
(7) Der Landesparteitag wählt:
a) 18 Mitglieder des Landesvorstandes, darunter in Einzelwahl
-zwei Vorsitzende unter Berücksichtigung der Mindestquotierung bzw. nach vorherigem Versammlungsbeschluss eine Landesvorsitzende oder einen Landesvorsitzenden,
– drei stellvertretende Landesvorsitzende,
– eine Landesschatzmeisterin oder einen Landesschatzmeister.
– (neu) eine jugendpolitische Sprecherin oder ein jugendpolitischer Sprecher, für die/den das Vorschlagsrecht beim anerkannten Jugendverband nach § 6 liegt.“