Änderung § 8 Abs. 2 Satz 3 Satzung der linksjugend [’solid] M-V


Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen § 8 Abs. 2 Satz 3 2. HS der Satzung wie folgt zu ändern:
Alt:
„Anträge zur Änderung der Satzung müssen drei Wochen vor einer Tagung der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden und werden mit der Einladung zur Landesmitgliederversammlung an die aktiven Mitglieder verschickt.“
Neu:
„Anträge zur Änderung der Satzung müssen drei Wochen vor einer Tagung der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden.“