Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen die Finanzordnung wie folgt zu ändern:
§1 Haushalt
(2) Die:Der Landesschatzmeister:in erarbeitet mit dem Landessprecherinnenrat (LSP:R) einen Landesfinanzplan (Haushaltsplan). Dieser sollte bis Ende September für das Folgejahr erstellt werden.
(3) Der LSP:R beschließt den Haushaltsplan und legt diesen dem Basisgruppenrat (BGR) zur Bestätigung vor. Das gleiche Verfahren gilt für Nachtragshaushalte.
(4) Sollte keine Einigung zwischen BGR und LSP:R erzielt werden können, muss der LSP:R den Haushalt mit 2/3 Mehrheit beschließen. Dies sollte bis Ende Dezember für das Folgejahr geschehen.